zum Hauptinhalt

Früh runter von der Grundschule?: Eine Regel – und jede Menge guter Möglichkeiten

DIE REGELGenerell wechseln in Berlin die Schüler nach der sechsten Klasse auf eine weiterführende Schule – seit 1951. In den anderen Bundesländern – außer Brandenburg – findet dieser Wechsel nach der vierten Klasse statt.

DIE REGEL

Generell wechseln in Berlin die Schüler nach der sechsten Klasse auf eine weiterführende Schule – seit 1951. In den anderen Bundesländern – außer Brandenburg – findet dieser Wechsel nach der vierten Klasse statt. Über eine Verschiebung wird aber etwa in Hamburg diskutiert.

AUSNAHMEN

Eltern, die die Berliner Regel ablehnen, können unter 36 staatlichen Schulen mit Klassen ab Jahrgangsstufe 5 wählen. Darunter sind 35 Gymnasien und eine Gesamtschule. Zusätzlich gibt es auch private Gymasien ab Klasse 5.

SCHNELLLÄUFER

An 13 Schulen gibt es einen „Superschnellläuferzug“, der in elf Jahren zum Abitur führt. Diese Klassen sind ein Angebot für besonders schnell lernende, gut begabte oder sogar hochbegabte Kinder. Informationen unter www.berlin.de/sen/bildung/foerderung/begabungsfoerderung.

LATEIN

Einige der sogenannten grundständigen Gymnasien durften auch nach 1951 weiter ab Klasse fünf unterrichten, weil sich diese Tradition historisch entwickelt hatte. Das gilt für die zehn altsprachlichen Schulen, die Latein als zweite Fremsprache und zudem Altgriechisch anbieten.

BESONDERE PROFILE

Neue Angebote ab Klasse fünf kamen später hinzu, und zwar vor allem in Verbindung mit dem Umzug der Bundesregierung nach Berlin, denn den Kindern der „Neu-Berliner“ sollte – wie in Bonn – ein Übergang in die 5. Klasse eines Gymnasiums möglich sein. In diesem Zusammenhang entstanden Schulen „mit besonderer pädagogischer Prägung“: Sie waren nicht gezwungen, mit Latein zu beginnen, sondern konnten eine moderne Fremdsprache anbieten wie Englisch, Japanisch, Spanisch, Französisch und Russisch.

Außerdem gibt je es zwei Schulen mit Musik- und Mathematik-Schwerpunkt, die ab Klasse 5 beginnen, sowie die staatliche Ballett- und Artistikschule und eine sportbetonte Schule.

VORAUSSETZUNGEN

Nach der Grundschul-Verordnung braucht ein Schüler für die Aufnahme in die 5. Klasse mindestens einen Notendurchschnitt von 2,0 in den Fächern Deutsch, Fremdsprache, Mathematik und Sachfachunterricht. Ein Eingangstest für die Schnellläuferklassen findet am 14. Februar statt. Hier soll festgestellt werden, ob es sich wirklich um ein besonders begabtes Kind handelt. Je höher die Nachfrage an der betreffenden Schule, desto strenger die Auslese. Auch für die Klassen mit mathematisch-naturwissenschaftlichem Schwerpunkt gibt es einen Eignungstest. Er findet am 13. Februar statt.

HORTBETREUUNG

Ein Argument für den Verbleib in der Grundschule könnte besonders für berufstätige Eltern auch die Betreuung im dortigen Hort sein: In den meisten Grundschulen können Kinder ganztägig bis maximal 18 Uhr bleiben. Im Gymnasium wird mit Ausnahme der Arbeitsgemeinschaften keine Betreuung außerhalb des Unterrichts angeboten. dma

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false