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Berlin: Streit um Prüfauftrag der Regierung

Rechnungshof-Chef ist als „Privatperson“ tätig

Potsdam - Die Opposition aus CDU, FDP und Grünen im Landtag sieht die Staatskanzlei, den Präsidenten des Landesrechnungshofes, Thomas Apelt, und Landtagspräsidenten Gunter Fritsch wegen eines Gutachten zur Beamten-Karriere einer Landesbediensteten in Erklärungsnot. Der Chef des Staatskanzlei, Albrecht Gerber, soll heute im Haushaltskontrollausschuss über den Fall Auskunft geben. Es geht um eine Beamtin, angeblich einst die Geliebte von Ex-Innenminister Rainer Speer (SPD). Dieser war Ende September nach Vorwürfen von seinem Amt zurückgetreten. Journalisten hatten nun die Staatskanzlei mit Fragen nach den Umständen der Verbeamtung konfrontiert. Daher prüft Rechnungshof-Präsident Apelt jetzt den Vorgang – allerdings als „sachkundige Privatperson“, wie es offiziell heißt. Verwaltungsrechtler und die Opposition sehen darin einen klaren Verstoß gegen das Beamtengesetz.

Die Staatskanzlei teilte gestern offiziell mit, ihr Chef Gerber habe „mit Zustimmung der in Rede stehenden Mitarbeiterin veranlasst, den Vorgang von unabhängiger Seite prüfen zu lassen“. Tatsächlich hatte die Staatskanzlei nach Tagesspiegel-Informationen bereits im Vorfeld Druck auf das Ministerium ausgeübt, in dem die Beamtin arbeitet. Dieses hatte Zweifel daran, dass die Herausgabe der Personalakte rechtmäßig ist, und sich dagegen gewehrt. Schließlich holte sich die Staatskanzlei von der Beamtin die Zustimmung für eine Klärung durch Apelt. Obwohl er als Privatmann tätig sein ist, soll durch den Namen des Rechnungshofspräsidenten dem Prüfergebnis größtmögliche Autorität und Glaubwürdigkeit verliehen werde, so die Intention der Staatskanzlei. Apelt sagte zu, zeigte das bei seinem Dienstherren, Landtagspräsident Gunter Fritsch, an. Der erhob keine Einwände. Die Landtagsverwaltung sah keinen Anlass, näher zu prüfen, ob es sich um eine verbotene Nebentätigkeit handelt.

Doch der renommierte Potsdamer Verwaltungsrechtler Klaus Herrmann kommt zu dem Schluss: Apelts Engagement „verstößt gegen das Splittingverbot im Beamtenrecht“. Demnach dürften sich Staatsbedienstete nicht als Nebenbeschäftigung mit einer Sache befassen, die zu ihrem Hauptamt gehört. Die Prüfung einer konkreten Beamtenkarriere falle in die Zuständigkeit des Landesrechnungshofes, sagte Herrmann: „Die Beratung der Landesregierung in Fragen des Dienstrechts und der Bewirtschaftung von Personalmitteln zählt zu den originären Aufgaben des Rechnungshofes. Der Landtagspräsident hätte erklären müssen, dass die von der Landesregierung in Auftrag gegebene ,unabhängige’ Untersuchung dem Hauptamt des Rechnungshofspräsidenten zugeordnet wird.“ Apelts Privat-Prüfung kollidiere mit seinen Dienstpflichten.

„Es scheint, als wurde hier von der SPD erneut die Grenze zwischen Partei- und Regierungshandeln verwischt“, sagte CDU-Fraktionsgeschäftsführer Ingo Senftleben. Der FDP-Fraktionsgeschäftsführerin Marion Vogdt „drängen sich Zweifel an Apelts Unabhängigkeit auf.“ Von einem „unzulässigen Verfahren“ sprach Grüne-Fraktionschef Axel Vogel. Alexander Fröhlich

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