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Vier Jahre Berliner Antidiskriminierungsgesetz: 187 Beschwerden gegen die Polizei – die meisten bestätigten sich nicht
Mitte 2020 trat in Berlin das Landesantidiskriminierungsgesetz in Kraft. Nun zieht die Polizeipräsidentin Bilanz: In acht Prozent der Fälle haben sich die Vorwürfe gegen Beamte bestätigt.
Die meisten Beschwerden gegen die Berliner Polizei nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) sind unbegründet. Das sagte Berlins Polizeipräsidentin am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. Seit Inkrafttreten des Gesetzes vor vier Jahren Mitte 2020 habe es 187 Beschwerdevorgänge gegeben. Davon hätten sich 162 Beschwerden als unbegründet herausgestellt. Nur in 15 Fällen werde von einer Diskriminierung von Bürgern durch Polizisten ausgegangen.
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