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Ferat Kocak
Politiker - Die Linke
Seit 2021 ist er Mitglied im Abgeordnetenhaus von Berlin.
Hier sind die Fotos gemacht worden. Auf dem Flur
oder im Büro des Fraktionssprechers.
Niederkirchner Straße in Berlin Mitte.
Foto: Doris Spiekermann-Klaas

© Doris Spiekermann-Klaas/Tagesspiegel

Berliner Linken-Abgeordneter Koçak verteidigt Lina E. : „Wer sich gegen Nazis organisiert, ist nicht kriminell“

Ferat Koçak kritisiert die Haftstrafe gegen die Linksextremistin Lina E. wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Verurteilte werde kriminalisiert.

Nach dem Urteil gegen die Linksextremistin Lina E. hat der Berliner Linken-Abgeordnete Ferat Koçak die Taten der wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilten Studentin relativiert. „Wer sich gegen Nazis organisiert, ist nicht kriminell, sondern wird kriminalisiert“, schrieb Koçak auf Twitter. In dem Urteil zeige sich, wie wenig Deutschland aus der eigenen Geschichte gelernt habe. Die Entscheidung der Richter sei vielmehr eine „Kriminalisierung von Antifaschismus“.

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Die Linke-Fraktion im Abgeordnetenhaus wollte sich zum Urteil gegen Lina E. und den Äußerungen Koçaks auf Anfrage des Tagesspiegels nicht äußern.

Das sächsische Oberlandesgericht hatte am Mittwoch zuvor E. und drei weitere Linksextremisten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Gericht sprach die Hauptbeschuldigte in Dresden der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig und verhängte gegen die 28-Jährige eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. Die mitangeklagten Männer erhielten Haftstrafen bis zu drei Jahren und drei Monaten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten zwischen 2018 und 2020 in unterschiedlicher Beteiligung mehrere Überfälle auf tatsächliche und vermeintliche Neonazis in Wurzen, Leipzig und im thüringischen Eisenach begangen und mehrere Menschen teils schwer verletzt hatten.

Richter spricht von „schweren Straftaten“

In einem Fall traf es einen Kanalarbeiter, der laut Gericht „am falschen Ort“ eine Mütze eines bei Rechten beliebten Labels trug und durch den brutalen Angriff „für sein Leben gezeichnet“ sei. „Rechtsextremisten entgegenzutreten ist ein achtenswertes Motiv“, sagte der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats in seiner Urteilsbegründung. Auch gehe von rechter Gewalt die größte Gefahr aus.

Jedoch blieben solche Angriffe „schwere Straftaten“. Zudem gebe es „sehr gute Gründe dafür, das staatliche Gewaltmonopol zu schützen“.

Die Anklage stützte sich vor allem auf einen Kronzeugen, der aus dem Umfeld der Angeklagten stammt, der linksextremistischen Szene inzwischen allerdings nicht mehr angehört.

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