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Lesermeinung: Werden die Siedlungsstraßen in Teltow zum teueren Pflaster?

Zu „Eckgrundstück ist doppelt teuer“, 16.1.

Zu „Eckgrundstück ist doppelt teuer“, 16.1.

Die Aktivitäten der Teltower Gemeindevertreter lassen aufhorchen. Der Ausbau der etwa 70 Jahre alten Siedlungsstraßen soll vorangetrieben werden, Mittel dafür sind im Haushalt eingestellt. Der von der Verwaltung angestrebte hohe Standard soll auf das unbedingt Notwendige bei guter Qualität beschränkt werden. Bei der Regenentwässerung will man neue, kostengünstige und ökologische Wege beschreiten. In Teltow tut sich was! Wie bei der Diskussion in der von der SPD einberufenen Beratung zu diesem Thema deutlich zu erkennen war, sind die Gemeindevertreter interessiert, dass der Straßenausbau auch für Alt-Anlieger bezahlbar bleibt und sie nicht durch Straßenbaukosten vertrieben werden. Aber laut Satzung müssen die Eigentümer von Eckgrundstücken für zwei Straßen den vollen Ausbaubeitrag zahlen. Das ist ungerecht und nicht zumutbar. Denn sie zahlen zweimal, da nicht die Straßenfront, sondern die Grundstücksfläche zugrunde gelegt wird. Eckgrundstücksbesitzer nutzten Straßen nicht mehr und nicht weniger als andere Anlieger, denn die Bebauung wird ja auch mit bewertet.

Da zur Kostenminimierung gleich ganze Quartiere ausgebaut werden sollen, ist der Vorschlag einer Teltower Bürgerin durchaus als gerechter anzusehen und überdenkenswert: Die gesamten Kosten des Quartiers werden ermittelt und nach Abzug des Gemeindeanteils auf alle betroffenen Grundstücke gleichmäßig nach Grundstücksgröße und Bebauung umgelegt. Dazu bedarf es lediglich eines Beschlusses der Gemeindevertreter.

Diese gerechte Lösung könnte Schule machen. Denn auch in Stahnsdorf gibt es in der in neun Jahren bereits siebenmal geänderten „Straßenausbaubeitragssatzung“ keine Sonderregelung für Eckgrundstücke und Tiefenbegrenzung. Lediglich in der Erschließungssatzung, die für Neu-Investoren gilt, gibt es die Zwei-Drittel-Berechnung für Eckgrundstücke.

Ich bin davon überzeugt, dass die vom gemeinsamen Bemühen getragenen Gemeindevertreter in Teltow auch hierfür eine gerechte und kostengünstige Lösung finden werden.

E. Standfuß, Stahnsdorf

Zu: „Schlechtes Vorbild“, 7.1. und „Eckgrundstück ist doppelt teuer“, 16.1.

Sehr lobenswert, dass die Gemeindevertreter der Teltower SPD noch vor Beschlussfassung zum Straßenausbau den Dialog mit den Bürgern suchen, um nach möglichst kostengünstigen und effektiven Maßnahmen zu suchen. Solche öffentlichen Informationen und Diskussionen schaffen Vertrauen. Und sie bewirken mehr als Einwände in der Gemeindevertretersitzung, die dann doch von den „sicheren Mehrheiten des Bürgermeisters“ an den Bürgerinteressen vorbei überstimmt werden. So wird es nur eine Frage der Zeit sein, dass die Verwaltungen versuchen, den Anliegern weis zu machen, für den Ausbau der Siedlungswege Erschließungsbeiträge laut Baugesetzbuch ( BauGB) in Höhe von 90 Prozent erheben zu dürfen. Ob die Beiträge nach Erschließungs- oder Ausbaubeitragsrecht (KAG) abgerechnet werden, hängt nicht von den Gemeindevertretern ab, sondern ist im BauGB geregelt. Dort ist klar formuliert, dass für Erschließungsanlagen, die vor dem Wirksamwerden des Beitritts hergestellt wurden, nach diesem Gesetz ein Erschließungsbeitrag nicht erhoben werden kann.

Die in den 30er Jahren entstandenen Siedlungsstraßen wurden mit dem „Runderlass II“ von 1931 ortsüblich und in einfachster Form hergestellt. Diese Ausbauempfehlung liegt heute noch in den Archiven zum Straßenausbau der Gemeinden und Städte um Berlin vor. Deshalb wurde zu DDR-Zeiten kein Anlieger zu Ausbaubeiträgen für bereits vorhandene Straßen herangezogen. Unbestritten ist natürlich, dass der derzeitige Ausbaustandard nach fast 70 Jahren nicht mehr den heutigen Belastungen entspricht. Bei Neu-Ausbauten von Straßen spricht man heute von einer Haltbarkeitsdauer von nur noch 20 bis 30 Jahren. Aber eine Straße, die 70 Jahre lang genutzt wurde, kann nicht so bewertet werden, als sei sie gerade entstanden.

Die Kommunen können sich die Klagen um Anerkennung auf Ausbau oder Erschließungsrecht sparen. Die Stahnsdorfer Gemeinde hat sich gerichtlich überzeugen lassen, nach Ausbaubeitragsrecht abzurechnen. Aber nun wird für Stahnsdorf noch versucht, die Bürger auf freiwilliger Basis zu 90 Prozent Kostenbeteiligung für die erschlossenen Siedlungsstraßen heranzuziehen.

Der Versuch, den Bürgern wegen des katastrophalen Zustandes der Straßen auch noch in die Tasche zu fassen, ist sittenwidrig. Vielmehr sollte in unserer Region darüber nachgedacht werden, ob über einen höheren Grundsteuerbeitrag die Erhebung von Ausbaubeiträgen wegfallen könnte. Die Belastung würde auf viele Schultern verteilt. Vor allem wäre die Verwaltung dazu gezwungen, kostengünstigere Lösungen in Auftrag zu geben. Wir denken, diese Problematik bedarf einer breiten und tief gehenden Diskussion, die bis in die Landesregierung getragen wird.

Bürgerinitiative „Anwohner Striewitzweg“, Stahnsdorf

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