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Der neue Ankunftsnachweis gilt als Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender

© Michael Kappeler/dpa

Update

Flüchtlinge in Deutschland: Bundestag beschließt Asylausweis

Ab Mitte Februar sollen Asylsuchende einen Flüchtlingsausweis erhalten. Die damit erhobenen Daten sollen zentral gespeichert werden und die Asylbearbeitung verbessern. Das Dokument könnte aber auch zum bürokratischen Alptraum werden.

In der Gesetzgebung kann es derzeit ziemlich schnell gehen. Am Donnerstag hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das „Datenaustauschverbesserungsgesetz“ verabschiedet, das erst vor einem knappen Monat das Kabinett passiert hatte. Erst am Montag hatten Sachverständige in einer Anhörung eine Vielzahl praktischer Probleme zur Sprache gebracht, was allerdings kaum noch Einfluss auf das Gesetz hatte.

Das Gesetz sieht zweierlei vor: Zum einen sollen Asylsuchende in einer Aufnahmeeinrichtung ein neues Dokument bekommen, einen „Ankunftsnachweis“. Zur Ausstellung dieses Dokuments soll eine Vielzahl von Daten erhoben werden: Name, Alter, Geburtsort, es soll ein aktuelles Foto enthalten, Fingerabdrücke werden den Antragstellern auch abgenommen. Dazu werden Religionszugehörigkeit, Schulbildung und Berufsqualifikation abgefragt. All das soll im Ausländerzentralregister (AZR) dauerhaft gespeichert werden.

Die Datenschutzfragen, die sich daraus ergeben sind der Grund, warum die Grünen sich im Bundestag enthalten wollten, begründete die flüchtlingspolitische Sprecherin Luise Amtsberg in der Debatte. Auch die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke kritisierte die Datenspeicherung. Allerdings hatte sie auch Bedenken gegen die neue Bürokratie, die mit dem neuen Ausweis ausgelöst wird. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) wies im Bundestag selbst darauf hin, dass es sich um ein "kompliziertes IT-Projekt" handele. Denn nicht nur das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und die Bundesagentur für Arbeit sollen Zugriff auf die Daten haben sondern auch Aufnahmeeinrichtungen, Landesbehörden und Polizeibehörden. Da gebe es viele "Schnittstellen verschiedener Datenbestände", sagte er leicht besorgt. Er könne nicht versprechen, dass Mitte des Jahres tatsächlich alle Asylsuchenden mit einem Ankunftsnachweis ausgestattet sein würden.

Kritik von den Praktikern

Der Leiter der Ausländerbehörde in Berlin, Engelhard Mazanke, kritisierte bei der Anhörung am Montag vor allem, dass das neue Dokument nur drei Monate gültig sein sollte und dann auch nur um einen weiteren Monat verlängert werden könne. Zudem müsse das Dokument „für jeden Säugling ausgestellt werden“, kritisierte Mazanke weiter. Das Dokument, das Asylsuchende bekommen, wenn sie in Deutschland ankommen, die „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (Büma) wird damit im übrigen nicht ersetzt. Und in der Büma werden nur Erwachsene registriert und Kinder dann auf dem Dokument dazu eingetragen. Das ist auch bei der Ausstellung einer Aufenthaltsgestattung wieder so. Die wird dann erteilt, wenn der Asylantrag dann tatsächlich gestellt werden konnte. Zumindest diese Kritik haben sich die Gesetzgeber von Union und SPD zu Herzen genommen und die Geltungsdauer für das neue Dokument auf sechs Monate verlängert.

Wird die Aufenthaltsgestattung erteilt, wird der Ankunftsnachweis eingezogen und vernichtet. Allerdings kann es zwischen sechs und zehn Monate dauern, bis Asylsuchende ihren Antrag stellen können. Und eigentlich haben sie auch erst dann Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Allerdings gibt es einige Bundesländer, die sie in dieser langen Wartezeit behandeln, als hätten sie bereits einen Asylantrag gestellt. Die Chance, da eine rechtliche Klärung herbeizuführen, wie sie von den Sachverständigen am Montag ebenfalls gefordert worden war, haben die Regierungsfraktionen mit ihrem Gesetz allerdings nicht genutzt.

84 000 bis 85 000 Flüchtlinge sind 2015 in Berlin angekommen

In Berlin führt das dazu, dass die künftigen Inhaber eines Ankunftsnachweises jeden Bedarf – vom Arztbesuch bis zu den fehlenden Windeln – einzeln beim bekanntlich ziemlich überforderten Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) beantragen müssen – auch deshalb sind die Schlangen vor dem Lageso so lang.

Nach Mazankes Angaben sind im vergangenen Jahr zwischen 84 000 und 85 000 Flüchtlinge in Berlin angekommen. 79 000 waren demnach Familien, Erwachsene und allein Reisende Asylsuchende. 3500 unbegleitete Minderjährige sind in Berlin angekommen. Diesen könne auch in Zukunft kein Ankunftsnachweis ausgestellt werden. Denn sie könnten erst dann ins Asylverfahren eintreten, wenn ein Familiengericht einen Vormund bestellt hat. Und dann gebe es noch zwischen 1300 und 1500 Asylsuchende, "die keine Lust haben, sich nach Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern verteilen zu lassen", und die deshalb "gar keinen Asylantrag stellen". Das seien "unerlaubt Eingereiste", berichtete er.

Ab 25. Januar will das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf an vier Standorten – Berlin, Bielefeld, Heidelberg und Zirndorf in Bayern – die Ausstellung des Ankunftsnachweises praktisch testen. Der Bundesrat wird allerdings erst am 29. Januar in der letzten Lesung vor der Länderkammer den Gesetzgebungsprozess abschließen. Manchmal muss es eben schnell gehen.

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