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Fairere Arbeit. Ein Mann arbeitet in der Mine Zola Zola bei Nzibira in der ostkongolesischen Provinz Süd-Kivu auf der Suche nach Mineralien und Erzen.

© dpa/Jürgen Bätz

Lieferkettengesetz tritt in Kraft: Was Ökonomen bei der Umsetzung empfehlen

Für mehr Menschenrechte und Umweltschutz: Die neuen Richtlinien gelten zunächst für Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3000 Beschäftigten

Das ab Januar geltende Lieferkettengesetz hat auch in der Ökonomenzunft eine Kontroverse ausgelöst. Nach teils harscher Kritik aus dem Unternehmerlager trifft es bei Wirtschaftswissenschaftlern auf ein geteiltes Echo: „Das Gesetz ist zu einem Bürokratiemonster geworden, das weder seine Akzeptanz bei den betroffenen Unternehmen fördert, noch viel mit der Grundidee des Gesetzes zu tun hat“, erklärte der Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW), Holger Görg, am Freitag.

Politik kann Beitritt leisten

Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten müssten sich zurzeit durch einen 400 Fragen umfassenden Katalog des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle „durchquälen“. „Es geht nicht nur um Compliance, die sich durch Häkchen in bestimmten Feldern zeigt, sondern vielmehr um Kooperation zwischen Unternehmen und Zulieferern“, so Görg.

Hier könne und müsse die Politik auch ihren Beitrag leisten. So könne sie etwa die Schulung von Zulieferern unterstützen, damit diese höhere Standards umsetzen könnten. Zudem sollte die Umsetzung des Gesetzes mit einer Informationskampagne flankiert werden, forderte der IfW-Chef.

Das sogenannte Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt am 1. Januar in Kraft und verpflichtet Unternehmen dazu, gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße bei ihren Zulieferern vorzugehen. Es gilt zunächst für Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3000 Beschäftigten, ab 2024 auch für Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern.

„Wichtige Stellschraube“

Nach Einschätzung der Berliner Professorin Reingard Zimmer von der Hochschule für Wirtschaft und Recht hat der Gesetzgeber mit dem LkSG allerdings eine „wichtige erste Stellschraube“ für die Sicherung sozialer Mindeststandards entlang der Wertschöpfungsketten normiert.

Auch wenn die Ausgestaltung hinter den Erwartungen zurückgeblieben sei. Bei der Umsetzung dieses Gesetzes könnten Mitbestimmungsakteure und Gewerkschaften eine wichtige Rolle einnehmen. Voraussetzung für eine aktive Beteiligung sei jedoch Transparenz – sowohl über die Lieferketten als auch über die unternehmerischen Maßnahmen nach dem LkSG.

Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) führt mit dem Lieferkettengesetz ab 2023 kein Weg mehr vorbei an Menschenrechten und Umweltschutz, egal wo auf der Welt Unternehmen mit Sitz in Deutschland produzieren lassen. „Unsere wirtschaftliche Stärke muss auf Verantwortung aufbauen – für die Näherin in Bangladesch, die Kleidung für den deutschen Markt produziert, genauso wie für den Minenarbeiter im Kongo, der Rohstoffe für Mobiltelefone abbaut.“ (Reuters)

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