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Björn Höcke und seine Verteidiger am 3. Verhandlungstag am Landgericht Halle Saale

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Tagesspiegel Plus

Urteile gegen Partei und Höcke: Die Verzögerungstaktik der AfD geht nicht auf

Zahlreiche Prozesse gegen die AfD und ihre Vertreter beschäftigen die deutschen Gerichte. Die Partei versucht, die Verfahren lahmzulegen − doch der Rechtsstaat zeigt sich enorm wehrhaft.

Ein Kommentar von Charlotte Greipl

Gleich zwei wichtige Urteile in Sachen AfD sind zu Wochenbeginn gefallen: Am Montag urteilte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) in Münster, dass der Verfassungsschutz die Partei weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall behandeln darf. Einen Tag später verurteilte das Landgericht Halle den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole zu einer Geldstrafe.

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