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Ermittlungen gegen Ex-Pogida-Chef eingestellt: Kein Verfahren wegen Müllers rechter Hetze

Weil Pogida-Gründer Christian Müller ein "Nürnberg 2.0" für Politiker forderte, wurde gegen ihn wegen des Verdachts auf Volksverhetzung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat das Verfahren nun aber eingestellt.

Potsdam - Der mehrfach als Gewaltstraftäter verurteilte Pogida-Gründer Christian Müller wird für seine Rede, in der er ein „Nürnberg 2.0“ für Politiker forderte, nicht strafrechtlich belangt. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat das entsprechende Ermittlungsverfahren jetzt eingestellt. Das geht aus einem Schreiben der Behörde hervor, das den PNN vorliegt. Wortwörtlich hatte Müller bei einer Pogida-Demonstration Ende Januar gesagt: „Und ich fordere ein Nürnberg 2.0, wo die Volksverräter und Verbrecher wieder mal vorgeführt und abgeurteilt werden.“ Ein Potsdamer sowie der Linke-Bundestagsabgeordnete Norbert Müller hatten daraufhin Strafanzeigen wegen Volksverhetzung gegen den damaligen Pogida-Chef erstattet.

Hier gibt es das Video zum Nachschauen, die Passage mit "Nürnberg 2.0" ist ab Minute 13.50 zu sehen:

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Bei dem Satz handele es sich um Meinungsäußerung, die noch von der Meinungsfreiheit gedeckt seien, begründet die Staatsanwaltschaft die Einstellung der Ermittlungen. Der zur Anzeige gebrachte Satz müsse im Kontext der gesamten Rede betrachtet werden, heißt es in dem Schreiben der Behörde. In seiner Rede hatte der frühere Pogida-Chef die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung kritisiert. „Es hat nach der Wiedervereinigung kaum eine politische Auseinandersetzung gegeben, die so intensiv geführt wurde wie die Flüchtlingsthematik“, so die Staatsanwaltschaft. Und je intensiver eine politische Auseinandersetzung zu einem Thema sei, desto eher seien Äußerungen noch von der Meinungsfreiheit gedeckt, desto eher müssten andere Rechtsgüter zurückstehen. Auch andere Straftaten wie Beleidigung oder die Verunglimpfung des Staates kämen hier nicht in Betracht.

Bundestagsabgeordneter Norbert Müller: Äußerungen würden NS-Verbrechen relativieren

Der Potsdamer Bundestagsabgeordnete Norbert Müller kann die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehen. „Ich finde es beängstigend, wenn die Rechtsextremisten von Pogida straffrei die Hinrichtung von ihnen nicht genehmen Politikern fordern können“, sagte er den PNN am Mittwoch. Mit der Chiffre „Nürnberg 2.0“ spielen Rechtsextremisten auf die Nürnberger Prozesse der Nachkriegszeit an, bei denen mehrere NS-Größen zu Tode verurteilt wurden. Bei einem „Nürnberg 2.0“ wollen Rechtsextremisten nach der Machtübernahme vermeintlich islamfreundliche Politiker und Richter wegen einer angeblichen „systematischen und rechtswidrigen Islamisierung Deutschlands“ aburteilen lassen. Der Linke-Politiker Müller erklärte, es sei nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, „die Bundesregierung in eine Reihe mit den faschistischen Verbrechen zu stellen, weil die Aufnahme von Flüchtlingen angeblich zum sogenannten Volkstod führt“. Die Äußerungen von Pogida-Müller würde NS-Verbrechen relativieren, seien völkisch-rassistisch und anti-demokratisch, „weil sie offenkundig zum gewaltsamen Sturz der gewählten Bundesregierung aufrufen“.

Erst vor wenigen Tagen wurden auch die Ermittlungen gegen Ex-Pogida-Sprecherin Daniela Weirich eingestellt. Auch ihr hatte der Linke-Politiker Müller Volksverhetzung vorgeworfen. Weiter unklar ist indes, ob der frühere Pogida-Chef Christian Müller nach einer Verurteilung vom Februar – wegen Körperverletzung und Bedrohung – eine Haftstrafe antreten muss. Müller hatte angekündigt, dass er gegen die einjährige Haftstrafe vorgehen will. (mit Alexander Fröhlich)

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