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Landeshauptstadt: Mächtige Eichen und Granit-Brocken 54 Gehölze und vier Findlinge im Stadtgebiet

sind Naturdenkmale / Neue Verordnung vorbereitet

sind Naturdenkmale / Neue Verordnung vorbereitet Von Günter Schenke Die dickste Potsdamer Eiche steht im Schlosspark Sacrow und hat einen Stammdurchmesser von 685 Zentimetern. Der einstmals prächtige Baum, der langsam zerfällt, zählt zu den 58 Naturdenkmalen, die amtlich erfasst sind. Mit einem Stammdurchmesser von sechs Metern ist eine Stieleiche auf dem Bassinplatz der mächtigste Baum im engeren Stadtgebiet. Vier „amtliche Naturdenkmale“ bestehen aus Stein. Schwerster Brocken ist ein Findling am Fliederweg 6e in Bornstedt mit einem Volumen von über acht Kubikmetern. Der Fachbereichsleiter für Umwelt und Gesundheit Andreas Ernst stellte gestern die neue „Verordnung von Naturdenkmalen in der Stadt Potsdam“ vor. Ihr Entwurf hat öffentlich ausgelegen, zahlreiche Träger öffentlicher Belange haben dazu ihre Stellungnahme abgegeben oder einfach nur zugestimmt. Als Anlage der fünfseitigen Verordnung gibt es eine Liste, auf der die Naturdenkmale tabellarisch erfasst und beschrieben sind. Die neue Liste der Naturdenkmale ist erheblich kürzer als die letzte, die noch aus der DDR-Ära stammt. Diese erfasste 128 Naturdenkmale. „Wir haben die Liste entsprechend den zurzeit gültigen Verordnungen aktualisiert“, sagt Heiko Wahl, der in der Unteren Naturschutzbehörde für die „Schutzobjekte“ verantwortlich zeichnet. Wie Andreas Ernst erläutert, dient als Grundlage für die Ermittlung der „wichtigsten Einzelschöpfungen der Natur“ ein Gutachten, das die Verwaltung 2002 in Auftrag gegeben hatte. Die Gutachter mussten hunderte von Objekten ermitteln, zahlreichen Hinweisen aus der Bevölkerung nachgehen und schließlich eine kritische Auslese treffen. Die Naturdenkmalobjekte beschränken sich nach dieser Auswahl auf die wirklich herausragenden Gehölze und Findlinge des Stadtgebietes. Heiko Wahl führt auch ins Feld, dass außerdem eine Reihe von Alleen gemäß Landesgesetz unter Schutz stehen. Die Unterschutzstellung der erwähnten „tausendjährigen Eiche“ im Schlosspark Sacrow hatte die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten für „nicht erforderlich“ gehalten, da sie in einem Gartendenkmal stehe, das ohnehin geschützt sei. Dem Argument folgte die Untere Naturschutzbehörde jedoch nicht. Die Eiche befinde sich in einer „fortgeschrittenen Zerfallsphase“, die nur selten bei Bäumen zu erleben und anzutreffen sei. „Auch bei grundlegender Zielgleichheit von Denkmal- und Naturdenkmalschutz kann es im Einzelfall zu einer unterschiedlichen Gewichtung von notwendigen Maßnahmen kommen“, heißt es weiter. Wenn also die Denkmalpflege den Baum wegen seines maroden Zustandes beseitigen will, muss das nicht im Sinne des Naturschutzes sein. Die Verordnung legt genau fest, welche Handlungen verboten sind, um die seltenen Schöpfungen möglichst lange zu erhalten. Bis zu 50000 Euro Geldbuße sind für Zuwiderhandlungen angedroht. Der Stadtverordnetenversammlung liegt die neue Verordnung in ihrer Sitzung am 6. April vor; die Beschlussfassung wird im Mai erwartet.

Günter Schenke

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