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Landeshauptstadt: Neue Vulkan-Saison nicht illegal

Filmpark: B-Plan sieht Erweiterungen mit Stadthalle und Vergnügungsstätten vor / Vulkan unverändert / Caligari-Halle wird abgerissen

Filmpark: B-Plan sieht Erweiterungen mit Stadthalle und Vergnügungsstätten vor / Vulkan unverändert / Caligari-Halle wird abgerissen Von Günter Schenke Babelsberg. Für den Filmpark Babelsberg wird dauerhaftes Baurecht geschaffen. Damit ist der Betrieb des „Vulkans“ mit Beginn der neuen Saison nicht illegal. Der Filmpark steht darüber hinaus vor erheblichen Erweiterungen. Nach einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 für die Medienstadt sind unter anderem Einzelhandel, Hotels, Versammlungsstätten, Bühnen und Kinos, gewerbliche Freizeiteinrichtungen und „Vergnügungsstätten“ zulässig. „Wir sind auf dem besten Wege, hier eine wunderbare Spielwiese zu kreieren“, bemerkte der Geschäftsführer der Filmpark Babelsberg GmbH & Co. KG, Friedhelm Schatz, gestern bei der Vorstellung der Pläne. Schatz hat vor, neben dem Weiterbetrieb so bewährter Attraktionen wie der des Vulkans weitere Highlights anzubieten. Die „Marke Babelsberg“ werde durch die Möglichkeiten des B-Planes noch attraktiver, meint Beigeordnete Elke von Kuick-Frenz. Wie erwähnt besteht der Sinn auch darin, den Weiterbetrieb des Filmparkes überhaupt zu sichern. Denn bisher waren die Nutzungsrechte zeitlich begrenzt, für den Vulkan sogar abgelaufen, so dass sein weiterer Betrieb eigentlich nicht erlaubt gewesen wäre. Die Festlegungen im B-Plan, die das Berliner Büro Spath + Nagel bearbeitet hat, lassen nahezu alle Möglichkeiten offen, das Filmparkgelände in alle denkbaren Richtungen hin zu entwickeln. So soll der Filmpark eine „markt- und funktionsgerechte Erweiterung“ durch eine Mehrzweckhalle und ein so genanntes Themenhotel erhalten. Die Wohnbebauung wird deutlich reduziert, der Anteil gewerblich genutzter Flächen dafür erhöht. Die Caligari-Halle wird aufgegeben und durch einen Neubau ersetzt. Städtebaulich besonders interessant ist ein Passus zum Abschnitt an der Großbeerenstraße: „Auch wenn der Filmpark Babelsberg stark von Bauten und Außenanlagen mit temporärem und kulissenhaftem Charakter geprägt ist, besteht weiterhin das städtebauliche Ziel, den Straßenraum der Großbeerenstraße baulich zu fassen und nutzungsstrukturell zu ergänzen.“ Die Umsetzung dieser Offerte wäre für das Straßenbild an dieser Stelle von besonderer Bedeutung. Frei gehalten haben die Planer die Schneise für die geplante Straßenbahntrasse, die einmal von der jetzigen Endhaltestelle Fontanestraße zur Wetzlarer Straße führen soll. Über einen Baubeginn gibt es jedoch noch keinerlei Vorstellungen. Die Linie soll von der Rudolf-Breitscheid-Straße kommend, den Bahndamm unterqueren und im Bereich des „Lindenparks“ auf die Stahnsdorfer Straße stoßen. Von hier wird im Plan eine Trasse direkt nach Süden parallel zur Straße An der Sandscholle frei gehalten. Friedhelm Schatz sieht diese Festlegung mit gemischten Gefühlen. Einerseits sei die Erschließung durch die Tram zu begrüßen, andererseits werden die dortigen Baufelder in ihrer Lagegunst gemindert. Im Bereich der Großbeerenstraße / August-Bebel-Straße fürchtet der Filmparkchef zudem eine weitere Komplizierung der ohnehin schon schwierigen Verkehrssituation. Besonderes Augenmerk legen die Planer darauf, die Lärmemissionen zu verringern. Thomas Nagel vom Planungsbüro erwähnt, dass das Gebiet hinsichtlich des Lärms untersucht wird. Vom „Lärmkonto“ solle künftig nur soviel abgebucht werden wie die Wohngebiete vertragen.

Günter Schenke

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