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Landeshauptstadt: Streit um Straßenausbau

Verwaltung gibt Fehler zu, bald neue Verfahrensweise

Bornim / Babelsberg - Die Bauverwaltung hat Fehler im Umgang mit dem Straßenausbau in der Florastraße in Bornstedt eingeräumt. Wie die Dezernentin Elke von Kuick-Frenz (SPD) gestern im Hauptausschuss sagte, habe vor dem Ausbau im Jahr 2000 keine Befragung der Bürger stattgefunden. Nun seien die Bescheide in Höhe von bis zu 10 000 Euro für die Anlieger Ende November 2005 verschickt worden, um die Fristen der Verjährung einzuhalten. Nach Aussage des Beigeordneten Burkhard Exner (SPD) sollte die Stadt die sofortige Vollstreckung aussetzen. Zudem will die Verwaltung bis April eine Mitteilung vorlegen, wie künftig solche Pannen nicht mehr passieren können. Zudem sollen in Zukunft Mitteilungen erarbeitet werden, in welchem Umfang welche Straßen ausgebaut werden. Laut der Beigeordneten sei es künftig auch denkbar, anfangs die Gebührenbescheide zu erstellen und erst dann mit den Arbeiten zu beginnen, wenn die Anlieger bezahlt haben.

Ein Proteststurm der Ausschussmitglieder aus allen Fraktionen hatte zuvor durch den Raum des Stadthauses gefegt, weil schon in der Babelsberger Virchowstraße Probleme mit der Bürgerinformation auftraten. Dort sind die Anwohner laut Peter Schüler (Bündnis90/Grüne) darauf aufmerksam gemacht worden, dass sie sich an den Kosten für neue Schmutzwasserleitungen und die Erneuerung der Straßendecke beteiligen müssten. In den Gebührenbescheiden habe jedoch zusätzlich die Installation neuer Lampen und die Erneuerung der Gehwege gestanden. „Das ist ein unzulässiges Vorgehen“, sagte der Rechtsanwalt und Fraktionschef. In der Virchowstraße, in der die Protagonisten des Uferwegstreites am Griebnitzsee wohnen, wurden 1,1 Millionen Euro investiert. Schlimmer sei dagegen das Verhalten der Stadt in der Florastraße. Elke von Kuick-Frenz pflichtete zumindest den Aussagen für die Florastraße bei, „bei der Virchowstraße sehe ich das jedoch anders“, sagte sie. Auch Hans-Jürgen Scharfenberg (Linke.PDS) und Mike Schubert (SPD) bemängelten das Vorgehen der Stadt. Es gebe eine Straßenausbausatzung, die eine Befragung der Bürger als notwendig beinhaltet. Doch die Straßenausbausatzung, die während der Zeit des Ausbaus der Florastraße galt, ist laut von Kuick-Frenz nicht rechtskräftig. Das habe das Verwaltungsgericht Potsdam in einem Schreiben mitgeteilt. Nun will die Verwaltung im März rückwirkend eine Satzung für das Jahr 2000 beschließen lassen, die als Grundlage für die Gebührenbescheide gelte, so von Kuick- Frenz. Erhofft werden sich in der Florastraße Einnahmen von 150 000 Euro. jab

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