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Aus dem GERICHTSSAAL: Von Schutzgelderpressern unter Druck gesetzt

Drogenhändler will jetzt mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten, um kriminelle Strukturen zu sprengen

Erst im Gerichtssaal überwand Matthias M. (38, Name geändert) seine Angst, nannte drei Namen von Hintermännern, die ihm seit Frühjahr 2009 Schutzgeld abpressen. 800 Euro monatlich musste der Gastronom den russisch sprechenden Personen zahlen, die in wechselnder Beteiligung in seinem Lokal auftauchten. Beim ersten Besuch hätten sie gedroht, falls er ihrer Forderung nicht nachkäme, würden sie mit ihm „in den Wald fahren und dort auf die Füße treten“, erzählte Matthias M. Nun wirft sein kleines Restaurant gerade so viel ab, dass er leben kann. Die Ausländer legten ihm nahe, sich durch den Handel mit Rauschgift sowie den Verkauf unversteuerter und unverzollter Zigaretten eine zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen, betätigten sich als Lieferanten. Gestern wurde Matthias M. vom Schöffengericht unter Vorsitz von Reinhild Ahle zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten – ausgesetzt zu einer dreijähriger Bewährung – verurteilt. Außerdem muss er eine Geldbuße von 1200 Euro zahlen.

Als Polizeibeamte am 2. Oktober 2009 die Räumlichkeiten des Angeklagten durchsuchten, entdeckten sie Kokain, Haschisch, Marihuana und Amphetamine in „nicht geringer Menge“, außerdem 8883 Zigaretten ohne Steuerbanderole aus Polen, Weißrussland, England und der Ukraine. Im Sicherstellungsprotokoll des Polizeipräsidiums Potsdams ist der entstandene Steuerschaden mit 1424 Euro beziffert.

„Sind Sie mit der außergerichtlichen Einziehung der Sachen einverstanden?“, fragte die Vorsitzende. Matthias M. nickte. „Mein Mandant räumt den Tatvorwurf in vollem Umfang ein“, erklärte der Verteidiger. „Er hat sich auch bereit erklärt, jetzt mit der Staatsanwaltschaft zusammenzuarbeiten, um die kriminellen Strukturen aufzudecken.“ Der Vertreter der Anklage rügte daraufhin: „Hätte er das früher getan, hätte man über eine Strafmilderung nachdenken können.“

Richterin Ahle hakte nach: „Warum sind Sie nicht zur Polizei gegangen?“ Matthias M. berichtete von Vorfällen, die Bekannten von ihm passiert seien. „Die machen sogar vor Frauen nicht halt. Die schwangere Lebensgefährtin eines Freundes wurde zusammengeschlagen. Sie kann sich aber an nichts mehr erinnern“, so der Angeklagte. Auch nach der Hausdurchsuchung sei er aus der Ukraine angerufen und gefragt worden, wo das Geld bleibe. Er habe bislang geschwiegen, um sich und seine Mutter, bei der er nach dem plötzlichen Tod des Vater wieder lebe, zu schützen. „Der Angeklagte eiert nicht herum. Er benennt die Ursachen, die ihn zu seinen Taten getrieben haben“, führte der Staatsanwalt im Plädoyer aus. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. „Sein Geständnis macht mir den Antrag auf eine Bewährungsstrafe allerdings leicht.“ Das Schöffengericht blieb noch sechs Monate darunter und hob den Haftbefehl gegen Matthias M. auf. Hoga

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