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Potsdam-Mittelmark: Festbeträge für Eltern vorgeschlagen

Heftige Debatten über die Schülerbeförderung

Heftige Debatten über die Schülerbeförderung Potsdam-Mittelmark. Die geplante Beteiligung der Eltern an den Schülerfahrkosten in Potsdam-Mittelmark sorgt weiterhin für heftige Diskussionen in den Kreistagsgremien. Rigoros weigerte sich der Sozialausschuss jetzt, dem Kreistag überhaupt eine entsprechende Satzung zu empfehlen. Auf keinen Fall könne man Familien mit Kindern noch weiter belasten, argumentierte Ausschussvorsitzende Astrid Rabinowitsch (PDS). Zudem würde die Erhebung von Elternbeiträgen eine Ansiedlung von Familien im ländlichen, äußeren Entwicklungsraum mit weiten Fahrwegen zur Schule behindern. Einsparungspotenziale im Kreishaushalt sollten nach Auffassung des Sozialausschusses außerhalb des Kinder- und Jugendbereiches erschlossen werden. Ganz so weit wollte der Bildungsausschuss am Donnerstag nicht gehen mit seinem Protest gegen die neue Landesgesetzgebung, die den Landkreisen die Schülerbeförderung überträgt. Lediglich die PDS-Vertreter plädierten auch hier dafür, grundsätzlich keine Satzung aufzustellen. Bei den anderen Ausschussmitgliedern überwog die Befürchtung, dass die Landesregierung den Kreishaushalt bei einem voraussichtlichen Schuldenloch von mindestens 20 Millionen Euro nicht genehmigen werde, wenn die gesetzlich geforderten Eigenanteile der Eltern für die Schülerbeförderung nicht eingezogen werden. „Dann könnten wir letztlich keinerlei freiwillige Leistungen, unter anderem für Kreismusikschule oder Volkshochschule, mehr erbringen“, gab unter anderem Ausschussvorsitzender Bodo Puschner (CDU) zu bedenken. Ebenso argumentierte Joachim Raupach (SPD). Einig sind sich Sozial- und Bildungsausschuss in der Absicht, mit einer Petition an die Landtagsabgeordneten gegen die neuen gesetzlichen Bestimmungen für die Schülerbeförderung zu protestieren. Im Detail soll die Kreisverwaltung auf Vorschlag des Bildungsausschusses jetzt die Möglichkeit prüfen, Festbeträge für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Schülerbeförderung einzuführen. Martin Köhler (Grüne) schlug basierend auf die Erfahrungen anderer Kreise vor, jährlich 90 Euro für das erste Kind sowie 60 Euro für das zweite und 30 Euro für das dritte Kind zu erheben. Das vierte und weitere Kinder würden kostenfrei fahren. Der von der Verwaltung vorgelegte Satzungsentwurf sieht indes vor, dass die Eltern ab dem kommenden Jahr in der Regel 40 Prozent der Schülerfahrkosten ihrer Kinder tragen müssen. Ausgenommen wären Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt bzw. von Leistungen zur Grundsicherung. Die anderen Eltern bzw. volljährigen Schüler müssten ihre Fahrkarten selbst erwerben und sie dann halbjährlich zur anteiligen Erstattung der Kosten im Schulverwaltungsamt einreichen. Hagen Ludwig

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