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Potsdam-Mittelmark: Kreis-CDU „kampagnefähig“ Funck begrüßt Direktwahl der Landräte ab 2010

Potsdam-Mittelmark - Der CDU-Kreisvorstand Potsdam-Mittelmark hat am Dienstagabend die Vereinbarung des Koalitionsausschusses zur Einführung der Landräte-Direktwahl ab 2010 begrüßt. Mit der Initiative „Pro Direktwahl der Landräte in Brandenburg ab 2008“ habe die CDU Potsdam-Mittelmark als Bürgerpartei „eindrucksvoll ihre Kampagne-Fähigkeit für mehr Demokratie unter Beweis gestellt“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Potsdam-Mittelmark - Der CDU-Kreisvorstand Potsdam-Mittelmark hat am Dienstagabend die Vereinbarung des Koalitionsausschusses zur Einführung der Landräte-Direktwahl ab 2010 begrüßt. Mit der Initiative „Pro Direktwahl der Landräte in Brandenburg ab 2008“ habe die CDU Potsdam-Mittelmark als Bürgerpartei „eindrucksvoll ihre Kampagne-Fähigkeit für mehr Demokratie unter Beweis gestellt“, heißt es in einer Pressemitteilung. „Der Druck der Basis hat bei der SPD offenbar einen guten Denkprozess ausgelöst. Jetzt wird der Koalitionsvertrag der Landesregierung mit dem gefundenen Kompromiss zur Landräte-Direktwahl ab 2010 grundsätzlich erfüllt“, so CDU-Kreischefin Saskia Funck. Die Initiative habe ihr Ziel erreicht. Nun gelte es, dass die ab 2010 zur Wahl anstehenden Landräte auch wirklich direkt vom Volk gewählt werden.

Mit dieser Modernisierung rücke Brandenburg in die Reihe der Länder auf, die dieses Demokratieprinzip schon seit über 60 Jahren erfolgreich praktizieren, heißt es in der Pressemitteilung weiter. „Ab 2010 wird damit die wenig transparente Wahl der Landräte durch die Kreistage abgeschafft. Das war längst überfällig.“ Ein Vorziehen einzelner Landräte-Wahlen in das Jahr 2009 über die Kreistage lehne die Kreis-CDU entschieden ab. „Das soll nur möglich sein, wenn diese Wahlen bereits direkt durch die Menschen erfolgen.“

Die CDU Potsdam-Mittelmark bekenne sich ausdrücklich zu Volksinitiativen als schützenswertes und zentrales Gut der Verfassung, heißt es weiter. Mit Unverständnis nehme man die Kritik der SPD an der Ausübung dieses Verfassungsgrundsatzes zur Kenntnis und weise diese zurück. wh

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